Gebührenreglement der Immocando Schweiz GmbH
1. Allgemeines
Dieses Gebührenreglement regelt, in welchen Fällen und in welchem Umfang Gebühren anfallen, wenn Nutzer die Leistungen der Plattform immocando.ch in Anspruch nehmen.
Immocando unterscheidet folgende Nutzergruppen:
- Verkäufer: Können kostenlos Immobilienobjekte inserieren.
- Interessenten/Käufer: Erhalten Zugang zu den vollständigen Objektinformationen und zahlen bei erfolgreichem Erwerb eines Objekts eine Kaufpreisprovision.
2. Gebühren für die Nutzung der Plattform
2.1 Für Verkäufer
- Die Aufschaltung von Objekten und Nutzung der Plattform ist vollständig kostenlos.
- Der Verkäufer profitiert von allen Basisfunktionen inkl. Exposé-Veröffentlichung, Kommunikation mit Kaufinteressenten, Downloadcenter etc.
- Der Verkäufer haftet solidarisch mit dem Käufer für die Matching-Konventionalstrafe.
2. Für Käufer
- Käufer zahlen im Erfolgsfall, d. wenn ein Kaufvertrag für ein Objekt zustande kommt, welches auf der Plattform verfügbar war, eine Käuferprovision, zahlbar an Immocando.
- Der Käufer haftet solidarisch mit dem Verkäufer für die Matching-Konventionalstrafe.
- Die Plattformnutzung, Objektansicht, Exposé-Download etc. ist kostenlos.
3. Vertragsverhältnis und Löschung des Kundenkontos
Mit der erfolgreichen Registrierung auf der Plattform kommt zwischen dem Nutzer und der Immocando Schweiz GmbH ein Nutzungsvertrag zustande. Dieser unterliegt den jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), der Datenschutzerklärung, der Geheimhaltungserklärung sowie diesem Gebührenreglement.
Der Nutzungsvertrag ist unbefristet und kann vom Nutzer jederzeit durch Löschung des Kundenkontos beendet werden. Die Löschung gilt als ordentliche Kündigung.
Die Beendigung des Nutzungsvertrages lässt jedoch bereits entstandene Rechte und Pflichten unberührt. Dies betrifft insbesondere:
- Verpflichtungen zur Zahlung von Transaktionsgebühren (auch wenn gewisse Bedingungen erst nach Beendigung der Vertragsbeziehung eintreten);
- die Gültigkeit der Geheimhaltungsvereinbarung über den Zugriff auf vertrauliche Objektdaten.
Die vorgenannten Verpflichtungen gelten ausdrücklich auch nach Vertragsbeendigung weiter.
4. Transaktionsgebühren
4.1 Grundsatz
Die Transaktionsgebühr besteht aus:
- einer Käuferprovision (0.25 % des beurkundeten Kaufpreises), oder
- einer Matching-Konventionalstrafe, wenn es nach einem Match nicht innert [12] Monaten zu einer Transaktion kommt.
4.2 Käuferprovision
4.2.1 Auslösung
Die Käuferprovision ist geschuldet, wenn ein Käufer ein Objekt erwirbt, welches über die Plattform verfügbar ist oder nicht mehr als zwölf Monate vor Beurkundung des Kaufvertrags auf der Plattform noch verfügbar war. Die Käuferprovision ist unabhängig davon geschuldet, ob die Vertragsanbahnung über die Plattform oder über externe Wege erfolgt. Die Käuferprovision ist mit Beurkundung des Kaufvertrags fällig.
Die Käuferprovision ist auch dann geschuldet, wenn der Verkäufer oder der Käufer vor dem Kauf des Objekts seinen Vertrag mit Immocando beendet.
4.2.2 Höhe
Die Käuferprovision beträgt:
- 25 % des beurkundeten Kaufpreises, zahlbar durch den Käufer an Immocando, mindestens aber CHF 500.–.
Die Rechnung wird unmittelbar nach Mitteilung der Transaktion an Immocando gestellt. Die Zahlung hat innert 10 Kalendertagen ohne Abzüge zu erfolgen.
4.3 Matching-Konventionalstrafe
4.3.1 Auslösung
Ein sogenannter „Match“ entsteht, wenn:
- der Käufer ein Sofortkaufangebot abgibt, das durch den Verkäufer angenommen wird, oder
- der Verkäufer ein Angebot erhält, das den definierten Mindestkaufpreis erfüllt, und dies ebenfalls bestätigt.
Kommt es nach einem Match nicht innert zwölf Monaten zu einer Transaktion, so ist eine Matching-Konventionalstrafe geschuldet.
4.3.2 Schuldner
- Bricht der Käufer ein bestätigtes Angebot ab, so schuldet er grundsätzlich die Matching-Konventionalstrafe.
- Bricht der Verkäufer die Transaktion nach Angebotsannahme ab, so schuldet er grundsätzlich die Matching-Konventionalstrafe.
- Der Käufer und der Verkäufer haften für die Matching-Konventionalstrafe solidarisch. Immocando ist befugt, die Matching-Konventionalstrafe nach eigenem Ermessen vom Käufer oder vom Verkäufer zu verlangen.
4.3.3 Höhe
Die Matching-Konventionalstrafe beträgt CHF 1’000.– exkl. MwSt.
4.4 Nachverfolgung & Anzeigepflichten
Der Käufer und der Verkäufer des Objekts sind verpflichtet, Immocando innert drei Arbeitstagen ab Beurkundung des Kaufvertrags den im Vertrag festgelegten Kaufpreis mitzuteilen. Immocando kann von Verkäufer und Käufer verlangen, dass Immocando eine Kopie des beurkundeten Kaufvertrags offengelegt wird, damit Immocando die Richtigkeit des Kaufpreises verifizieren kann.
Sofern die rechtzeitige Information der Kunden über die Transaktion, so haften der Käufer und der Verkäufer gegenüber Immocando solidarisch für die im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Transaktionsgebühr angefallenen Kosten und Auslagen.
Immocando ist berechtigt, bei Verdacht auf Umgehung, verdeckten Verkauf oder unvollständige Offenlegung Nachweise einzufordern. Kommt der Kunde dem nicht nach, kann Immocando:
- den Transaktionswert schätzen und basierend darauf die Transaktionsgebühr festlegen;
- die Bekanntgabe des Kaufpreises gerichtlich verlangen; oder
pauschal CHF 50’000.– als Gebühr festlegen.
4.5 Sonderregelung bei nahestehenden Personen
Ein Verkauf durch den Verkäufer an eine dem Käufer nahestehende Person (z. B. Familie, Firma, Geschäftspartner) wird als Verkauf an den Käufer gewertet und ist provisionspflichtig.
Der Kunde ist verpflichtet, gegenüber Immocando diese Beziehung offenzulegen.
5. Gebühren für Zusatzservices
Immocando kann über die Standardfunktionen der Plattform hinaus optionale Zusatzleistungen anbieten. Dazu zählen insbesondere:
- individuelle Verkaufsunterstützung,
- Online-Bewertung,
- digitale Vermarktungskampagnen,
- Schnittstellenanbindung an externe CRM- oder Immobiliensoftwaresysteme,
- Aufbereitung von Unterlagen oder Exposés,
- weitere spezifische Dienstleistungen auf Anfrage.
Die jeweils gültigen Preise, Leistungsinhalte und Konditionen dieser Zusatzservices ergeben sich aus den aktuellen Angeboten auf der Plattform oder aus individuell unterbreiteten Offerten von Immocando oder Kooperationspartnern.
Immocando behält sich ausdrücklich vor, Art, Umfang, Verfügbarkeit und Preise dieser Zusatzservices jederzeit anzupassen, zeitlich zu beschränken oder vollständig einzustellen.
Ein Anspruch des Kunden auf die Inanspruchnahme einzelner Zusatzservices besteht nicht.
6. Leistungsangebote von Drittanbietern
Immocando kann auf der Plattform oder im Rahmen einzelner Projekte externe Leistungsangebote von Drittanbietern zugänglich machen (z. B. Notariatsdienste, steuerliche oder rechtliche Beratung, Visualisierungen, Bewertungsdienstleistungen).
Die Konditionen, zu welchen diese Leistungen angeboten werden, werden ausschliesslich durch den jeweiligen Drittanbieter definiert.
Immocando tritt in solchen Fällen nicht als Vertragspartei, sondern lediglich als vermittelnde Plattform auf. Für Verfügbarkeit, Qualität, Erfüllung und Haftung solcher Drittleistungen ist allein der jeweilige Anbieter verantwortlich.
Immocando und die Drittanbieter behalten sich vor, Art und Umfang dieser Angebote jederzeit anzupassen, zeitlich zu beschränken oder zu entfernen.
7. Verweis auf die AGB
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Immocando Schweiz GmbH – insbesondere Ziffer 4 der AGB betreffend Gebühren, Zahlungsmodalitäten und Konsequenzen bei Zahlungsverzug.
Dieses Gebührenreglement ist integraler Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen Immocando und allen registrierten Nutzern der Plattform.
Mai, 2025